Unfälle passieren. Unsere Autovermietung hilft Ihnen – mit einem Ersatzwagen. Bei unseren AVIS-Stationen in Fürstenfeldbruck, Dachau, Unterschleißheim, Freiham, Ismaning und Starnberg im Großraum München sind Sie in professionellen Händen.
Auch nach einem unverschuldeten Unfall ist eine unverzügliche Hilfe erforderlich. Mit einem Ersatzwagen sollen Sie schnell und unkompliziert wieder mobil sein, ohne sich vergewissern zu müssen, ob genügend Bargeld vorhanden ist beziehungsweise die Kreditkarten eingesteckt wurden.
Im Ernstfall sofort im Raum München für Sie da
Wir bieten Ihnen folgenden Service im Bereich Ersatzwagen in Fürstenfeldbruck und an den anderen Standorten:
- 24-Stunden-Notdienst
- Kurzfristige Fahrzeugbereitstellung durch die nächstgelegene Station
- Vereinfachte Abwicklung mittels Abtretung und Zahlungsanweisung
- Keine Vorauszahlung erforderlich
- Keine Vorlage einer Kreditkarte erforderlich
- Korrekte Eingruppierung der Fahrzeuge nach Schwacke-Liste
Die nächstgelegene AVIS-Station, zum Beispiel in Fürstenfeldbruck, hilft Ihnen gerne weiter, sollten Sie noch Fragen vor der Ersatzwagen-Anmietung haben. Wichtiger Hinweis: Diese Mieten sind nicht über das Internet buchbar.
Sie haben Ihren Unfallwagen bereits abgegeben, die Abrechnung ist erfolgt, aber es gibt immer noch Klärungsbedarf? Unsere Fachabteilung in Fürstenfeldbruck hilft Ihnen gerne weiter:
Annette Becker
Telefon: 08141 / 50 17 - 18 (Montag - Freitag 08.00 Uhr - 14.30 Uhr)
Fax: 08141 / 50 17 - 30
Mail: annette.becker@avis.de
Nützliche Information zum Ersatzwagen
Als unser Vertragspartner erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Anmietung. Gleichzeitig senden wir eine Kopie der Rechnung samt Abtretung und Zahlungsanweisung an die Versicherung des Unfallgegners.
Voraussetzung für die Regulierung der Kosten für den Ersatzwagen durch die Versicherung ist der von Ihnen zu erbringende Ausfallnachweis, wie zum Beispiel eine Reparaturrechnung oder die Kopie vom Fahrzeugschein Ihres neu erworbenen Fahrzeuges. Bitte reichen Sie diese Unterlagen direkt bei der regulierenden Versicherungsgesellschaft ein.
Ist die Reparaturdauer entgegen der von der Reparaturwerkstatt oder vom Gutachter kalkulierten Reparaturzeit länger, sollte ein Reparaturablaufplan direkt bei der regulierenden Versicherung eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Reparaturwerkstatt.
Gehört das beschädigte Fahrzeug zum Firmenvermögen und ist diese Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist die Mehrwertsteuer aus der AVIS-Rechnung für den Ersatzwagen von der Firma zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass nur die unfallbedingten Kosten von der Versicherung des Unfallgegners
übernommen werden.
Fragen zur Sach- und Rechtslage beantwortet ein Fachanwalt.
Download der "Preisliste - Normaltarif "